Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) ist bemüht, diese Website barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Die nachfolgende Erklärung wurde am 5. Dezember 2025 erstellt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind teilweise nicht barrierefrei.
- Alternativtexte für Bedienelemente:
Mehrere graphische Bedienelemente sind nicht mit einem Alternativtext versehen. - HTML-Strukturelemente für Überschriften:
Mehrere Überschriften sind nicht korrekt mit den HTML-Strukturelementen h1 bis h6 ausgezeichnet. - HTML-Strukturelemente für Listen:
Zur Auszeichnung von Listen wurden teilweise keine HTML-Strukturelemente für Listen verwendet. - Kontraste von Texten ausreichend:
An verschiedenen Stellen wird das Mindestkontrastverhältnis nicht erreicht. - Bereiche überspringbar:
Es ist nicht möglich, vom Seitenende zum Seitenanfang zu springen. - konsistente und aussagekräftige Linktexte:
Die Bezeichnung und Darstellung der Links sind nicht einheitlich. - aktuelle Position des Fokus deutlich:
Während der Navigation mit der Tabulatortaste wird der Fokus nicht korrekt beibehalten. - Name, Rolle, Wert verfügbar:
Nicht alle Elemente der Website sind so umgesetzt, dass sie von Screenreadern erfasst werden können. - Informationen in Deutscher Gebärdensprache:
Auf der Website sind keine Videos in Gebärdensprache eingebunden. - ohne Maus nutzbar:
Wesentliche Inhalte und Funktionen (vgl. Deutschlandkarte) sind nicht ausschließlich über die Tastatur zugänglich oder bedienbar. Eine Anleitung zur Bedienbarkeit der Deutschlandkarte über die Tastatur findet sich hierunter.
Anleitung zur Tastaturbedienbarkeit der Deutschlandkarte
Standardmäßig wählt das Diagramm jedes fokussierbare Element im Diagramm mit der Tabulator-Taste (Tab-Taste) aus.
Wenn das Diagramm viele fokussierbare Elemente enthält, wie beispielsweise die Kreis-Karte, kann es recht mühsam sein, zum gewünschten Element zu gelangen oder durch das Diagramm zu anderen Elementen auf der Seite zu navigieren. Daher wurden die Regionen innerhalb der Karte programmatisch gruppiert. Von diesen Gruppen kann nur das erste Element per Tab-Taste ausgewählt werden, wobei die Elemente innerhalb der Gruppe per Pfeil-Tasten fokussierbar sind. Damit dies auch mit dem Screen-Reader funktioniert, muss dieser - für die Auswahl der Gruppen-Mitglieder - in den Focus-Mode geschaltet werden.
Mit der Tasten-Kombination Shift-Tab lassen sich fokussierbare Element auf der Seite in umgekehrter Reihenfolge auswählen, das heißt: man kann auch wieder zurückgehen. Leider lassen sich die gruppierten Regionen als Gruppe durch die Tasten-Kombination Shift-Tab nicht aktiv ansteuern. Falls man zurückgehen möchte, um eine solche Gruppe zu fokussieren, müsste man diese zunächst mit Shift-Tab überspringen. Erst dann kann die Auswahl wieder vorwärts per Tab-Taste erfolgen.
Apple hat in seinem Voiceover-Hilfsprogramm in macOS 13 eine "Quick Nav"-Funktion eingeführt. Sie verhindert die Navigation von Elementen innerhalb der Gruppe und sorgt dafür, dass die Pfeiltasten wie normale Tab-Tasten funktionieren. Um diese Funktion zu deaktivieren, drücken Sie gleichzeitig die linke und rechte Pfeiltaste.
Barriere Melden! Hinweise zur Barrierefreiheit
Sind Ihnen weitere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Website aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Sie können uns per Post oder E-Mail kontaktieren:
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
Alt-Moabit 140
10557 Berlin
E-Mail: info@bmds.bund.de
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Hinweis an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag dort auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49-(0)30 18 527-2805
Fax: +49-(0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de